Zur Weiterverarbeitung und Konservierung von Früchten aller Art wird frisches Obst gerne stückig oder fein püriert mit (meist Gelier-) Zucker eingekocht und luftdicht in Gläsern gelagert.
In und außerhalb der Obstsaison freut man sich dann über diese süße Paste als Brotaufstrich, feine Fülle in Rouladen, Kuchen oder Krapfen und immer öfter auch in pikanter Kombination mit Fleisch oder Käse.
Richtigerweise bezeichnet der Begriff „Marmelade“ im Sinne des EU-Rechts aber nur ein Produkt aus Zitrusfrüchten. Alle anderen Sorten werden zu „Konfitüre“ verarbeitet.
Nachdem sich ein Wachauer Wirt weigerte, seine Marillenmarmelade neu zu benennen, löste er die sogenannte „Marillen-Affaire“ aus. Diese führte zu einer Ausnahmeregelung der Bezeichnungsvorschrift. Mit Rücksicht auf den bestehenden Sprachgebrauch in einigen Mitgliedstaaten hat die EU 2003 allgemein die Verwendung traditioneller Bezeichnungen erlaubt, soweit die Produkte nicht innergemeinschaftlich gehandelt werden.
D.h. die Marmelade bleibt uns in Österreich auf örtlichen Märkten für den direkten Endverbrauch erhalten. Im Supermarkt und Export-Handel wird, das für uns ungewohnte Wort, Konfitüre verwendet. Wie gut, dass der Inhalt gleich wohlschmeckend ist 🙂